Übernahme von privaten TV-Sendern muss neu geprüft werden

Berlin. Der Medienkonzern Axel Springer ("Bild", "Welt", Hamburger Abendblatt) muss seine Pläne für den Einstieg ins TV-Geschäft doch noch nicht vollständig begraben. Nach mehreren juristischen Niederlagen konnte Springer vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den ersten Erfolg seit Jahren für sich verbuchen. Die Richter urteilten, dass "die medienrechtliche Unbedenklichkeit einer Übernahme von privaten Fernsehsendern durch Axel Springer neu geprüft werden" müsse. Das Unternehmen brauche in dieser Sache Klarheit, um künftig bei Verkaufsverhandlungen von der anderen Seite überhaupt ernst genommen zu werden. Der Fall wurde an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen, der nun die eigentliche Entscheidung treffen soll.

Hintergrund ist die vor vier Jahren gescheiterte Übernahme des Fernsehsenders ProSiebenSat.1. Der Vorstandsvorsitzende von Axel Springer, Mathias Döpfner, war sich mit dem damaligen Besitzer, dem US-Investor Haim Saban, im Sommer 2005 schon handelseinig gewesen und wollte 2,5 Milliarden Euro zahlen. Doch die Wettbewerbsbehörden machten ihm 2006 in letzter Minute einen Strich durch die Rechnung. Die Medienkommission KEK und das Bundeskartellamt untersagten das Geschäft, da ihrer Meinung nach die beiden Firmen zusammen auf dem deutschen Medienmarkt zu mächtig geworden wären. Im Juni wurde diese Sicht noch vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Grundsätzliche Klärung größerer Übernahmen erwartet

Axel Springer wollte mit dem Gang durch die juristischen Instanzen in erster Linie die grundsätzlichen Möglichkeiten für größere Übernahmen im Fernsehbereich in der Bundesrepublik klären lassen. "Mit großem Interesse erwarten wir jetzt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Sache", erklärte ein Konzernsprecher.