Hamburg. Alle Zeichen deuten auf eine Niederlage für den Hamburger Gasversorger E.on Hanse hin: Im Prozess gegen Preiserhöhungen des Konzerns seit Oktober 2004 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) wertete der Vorsitzende Richter Ralph Panten gestern eine Klausel im E.on-Vertrag als unwirksam, mit der der Konzern seine Tarifanhebungen begründet hatte. Sie sei intransparent und nicht durchschaubar. 53 Kunden klagen mithilfe der Hamburger Verbraucherzentrale gegen den Versorger. Sie siegten schon vor dem Landgericht.

Nun will das OLG im Berufungsverfahren offenbar die sogenannte Preisanpassungsklausel von E.on Hanse für nichtig erklären. Damit wären auch Tarifanhebungen in der Vergangenheit nicht mehr begründbar. Am 22. Dezember will Panten sein Urteil verkünden. Von dem Richterspruch könnten nicht nur die Kläger und jene Kunden profitieren, die gegen die E.on-Preispolitik im Vorfeld Widerspruch eingelegt haben, sondern alle Gaskunden des Unternehmens. Denn der Bundesgerichtshof hat im Juni geurteilt, dass jeder Kunde bei ungültiger Preisklausel vor Gericht überprüfen lassen darf, ob er in der Vergangenheit zu viel gezahlt hat. Allerdings muss jeder Einzelne selbst prozessieren.