Erfurt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ermöglicht es Arbeitnehmern, auch nach dem Verlassen eines Unternehmens ihre Personalakte einzusehen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az.: 9 AZR 573/09).
(AFP)
Erfurt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ermöglicht es Arbeitnehmern, auch nach dem Verlassen eines Unternehmens ihre Personalakte einzusehen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az.: 9 AZR 573/09).
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