Hamburg. Der Streit um die angebliche Mitnahme von Geschäftsgeheimnissen zwischen dem Hamburger Fondshaus Wölbern und zwei Ex-Vorständen, die zu einer damaligen Berenberg-Tochter gewechselt waren, geht in die nächste Runde: Das Hamburger Arbeitsgericht entschied (Geschäftszeichen 7 Ca 301/09), Wölbern habe mit den vorgelegten Beweismitteln nicht darlegen können, dass der ehemalige Vorstand Achim von Quistorp den behaupteten Geheimnisverrat zu verantworten habe oder er zumindest davon wusste. Wölbern wurde zu einer Geldzahlung an Quistorp verurteilt.

Thomas Kühl, Generalbevollmächtigter von Wölbern Invest, sagte dazu dem Abendblatt, man werde gegen das Urteil Berufung einlegen. Zu dem gesamten Komplex seien insgesamt 14 Klagen anhängig, der Prozess in der Hauptsache habe noch nicht begonnen. Kühl verwies auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg, aus dem sich ergebe, dass Unterlagen mit Wölbern-Geschäftsgeheimnissen in den Räumen der KVG Binnenalster Invest, einer früheren Tochter des Bankhauses Berenberg, gefunden wurden. Im Dezember 2009 hatten Ermittler der Staatsanwaltschaft Hamburg auch Büros der Bank durchsucht.