Hamburg. Verbraucherschützer haben dem Lebensmitteleinzelhandel vorgeworfen, die Pflicht zur Grundpreisauszeichnung (etwa Kilo- oder Literpreis) vielfach zu verletzen. Bei einer bundesweiten Überprüfung seien in mehr als der Hälfte der Fälle die Angaben über den Grundpreis eines Produkts falsch gewesen, so die Verbraucherzentralen.