Im Juni hat das Bundeskabinett die Luftverkehrsabgabe auf den Weg gebracht. Sie beträgt acht Euro für Kurzstreckenflüge bis zu einer Distanz von 2500 Kilometern, 25 Euro für mittlere Strecken und 45 Euro für Langstreckenflüge von mehr als 6000 Kilometern. Für Flüge in Privatjets sowie für Frachtflüge gilt die Steuer nicht.

Seit September muss die neue Steuer für alle Flüge erhoben werden, die vom 1. Januar 2011 an starten. Damit sollte verhindert werden, dass sich Passagiere nach Bekanntwerden des Beschlusses im Voraus mit Tickets für 2011 und die Folgejahre eindecken. Steuerpflichtig sind formal die Airlines, die die Kosten aber auf die Kunden abwälzen können.

Heute stimmt der Bundestag endgültig über die Steuer ab, mit der man rund eine Milliarde Euro im Jahr einnehmen will. Sollte sie im Gesetzgebungsverfahren gekippt werden, müssten die Fluggesellschaften die eingesammelten Beträge zurückzahlen. Zwei Rechtsgutachten zufolge verstößt die Steuer gegen das Grundgesetz und gegen EU-Recht.