EU-Plan sieht Eingriffsrechte für Kontrolleure bei maroden Geldhäusern vor

Brüssel. Für die Rettung von Banken will die EU-Kommission künftig Bankaktionäre und Gläubiger zur Kasse bitten - und nicht mehr nur Steuerzahler und Regierungen. Mit dem Verursacherprinzip zieht die EU die Lehre aus der Bankenkrise 2008, als in Europa Staaten ihre Krisenbanken mit milliardenschweren Paketen retten mussten. Erste Pläne stellte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier gestern in Brüssel vor. Großbanken sollen demnach einer Pleite vorbeugen und im Fall der Fälle eine geordnete Insolvenz einleiten. Barnier: "Keine Bank darf für eine Insolvenz zu groß sein."

Nationale Aufseher bekommen das Recht, Bankmanager abzulösen oder Banken zu verkleinern. Sie sollen direkt und früh in die Geschäfte einer maroden Bank eingreifen können, um Pleiten zu verhindern. Sie dürfen zudem die Zahlung von Dividenden verbieten und den Verkauf kriselnder Geschäftsbereiche anordnen. So würde die Bank zunächst ohne Hilfe des Staates frisches Kapital erhalten.

Von 2012 an soll es ein Insolvenzrecht für Großbanken geben

Die Regeln sollen für alle Banken gelten - von der Großbank bis zur Sparkasse oder Landesbank. Bis 2012 will die EU-Kommission ein Insolvenzrecht ausarbeiten, damit Großbanken tatsächlich pleitegehen können. In der Finanzkrise wurden viele Banken verstaatlicht und gerettet, weil man die Folgen eines Kollapses für das Finanzsystem fürchtete. "Banken dürfen sich nicht mehr darauf verlassen können, dass sie automatisch gerettet werden", sagte Kommissar Barnier. "Es ist die Bank, die zahlen muss, um den Schaden gutzumachen, den sie angerichtet hat." Einen konkreten Vorschlag will Barnier im Frühjahr 2011 machen. Die Mitgliedstaaten und das Europaparlament müssen zustimmen.