Firmen setzen Kunden mit Inkassodiensten unter Druck

Hamburg. Es ist ein einziger Klick, der richtig viel Ärger machen kann. Wer im Netz nach Software, Hausaufgabenhilfe, Schnäppchen oder Rezepten sucht, tappt oft in Internet-Abofallen. Ein paar Wochen später wird eine angebliche Forderung geltend gemacht - Hunderttausende solcher Briefe oder Mails werden im Jahr verschickt. Die Verbraucherzentrale warnt derzeit besonders vor www.outlets.de , wo Adressen von Fabrikverkäufen weitergegeben werden. Die Abogebühr von 96 Euro im Jahr findet sich nur versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (das Abendblatt berichtete).

Jetzt hat outlets.de - Inhaber ist die Firma IContent, mit der sich bereits mehrere Gerichte beschäftigt haben - einen neuen Weg gefunden, um Kunden, die nicht zahlen wollen, einzuschüchtern. Den Massenschreiben des eingeschalteten Inkassodienstes Deutsches Zentral Inkasso, der die Forderung mit Gebühren auf 153,01 Euro beziffert, liegt unkommentiert die Kopie des Urteils des Amtsgerichts Witten bei. Hier wird ein Verfahren zugunsten von IContent entschieden. Laut dem Heidelberger Fachanwalt für Internetrecht, Sebastian Dosch, sollen auf diese Weise "die Geschädigten noch weiter unter Druck gesetzt werden". Dosch weiter: "In Wahrheit handelt es sich gar nicht um ein Verfahren, das die IContent angestrengt hat. Hier wollte ein Geschädigter vor Gericht klarstellen lassen, dass ein Vertrag gar nicht existiert. Dabei hat er juristisch so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Wichtig ist, dass hier mitnichten eine Zahlungspflicht festgestellt wurde." In Foren wird bereits diskutiert, ob hier nicht ein Strohmann ein für IContent günstiges Urteil absichtlich herbeigeführt hat.

Rechtsanwalt rät, Rechnungen auf keinen Fall zu bezahlen

Dosch, der zahlreiche Geschädigte vertritt, appelliert: "Zahlen Sie auf gar keinen Fall." In aller Regel scheuen die Betreiber der Seiten, ihre angebliche Forderung gerichtlich einzutreiben. Schließlich würde ein Urteil zugunsten auch nur eines Geschädigten den Druck auf andere Opfer nehmen. Dennoch empfiehlt Dosch, per Einschreiben Widerspruch einzulegen. Dosch: "E-Mails werden zwar auch als Beweismittel anerkannt, sind aber leicht zu manipulieren. Dann gerät man vor Gericht eventuell in Beweisnot." Musterbriefe gibt es bei Verbraucherzentralen.