Wichtiger Schutz der Beschäftigten vor billigen Arbeitskräften aus Osteuropa

Berlin. Die Unternehmen der Zeitarbeitsbranche drängen auf eine rasche Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns für Leiharbeiter. Spätestens im November werde die Branche die dafür nötige Aufnahme in das Entsendegesetz beantragen, sagte der Vizepräsident des Bundesverbandes Zeitarbeit, Thomas Bäumer. Dann sei die Politik am Zuge - insbesondere die FDP.

"Im Mindestlohnboot fehlt nur noch die FDP", sagte der Sprecher des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Wolfram Linke. Nur die FDP sperre sich noch dagegen, den Mindestlohn für Leiharbeiter in Deutschland für allgemeinverbindlich zu erklären. Gewerkschaften, Arbeitgeber und auch die anderen Parteien dagegen seien sich "einig", dass der gesetzliche Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche mit ihren rund 826 000 Beschäftigten vor Mai kommen müsse.

Ohne Einführung des Mindestlohns droht starker Konkurrenzkampf

Am 1. Mai 2011 fallen die Grenzen für den Zugang von Arbeitskräften aus den osteuropäischen Beitrittsstaaten. Ohne gesetzliche Regelung könnten Leiharbeiter etwa aus Polen oder Tschechien dann in Deutschland zu den Tarifbedingungen ihres Heimatlandes arbeiten. "Das würde hier einen mörderischen Konkurrenzkampf bedeuten", sagte iGZ-Sprecher Linke. Auch BZA-Vizepräsident Bäumer warnte davor, dass "polnische Arbeitnehmer auf den Markt strömen und hier für 3,50 Euro oder 4 Euro pro Stunde arbeiten".

Die Voraussetzung für einen gesetzlichen Mindestlohn sind bereits geschaffen. Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) einigte sich mit den Christlichen Gewerkschaften auf einen Lohn von mindestens 7,79 Euro pro Stunde in Westdeutschland und von 6,89 Euro in Ostdeutschland ab Mai 2011.