Frankfurt. In mehreren Prozessen um die private Nutzung von Diensthandys hat das Arbeitsgericht Frankfurt fristlose Kündigungen der Cateringfirma LSG Sky Chefs für nichtig erklärt. Die Richter haben die fehlende Verhältnismäßigkeit der Kündigungen für teils langjährige Mitarbeiter kritisiert, berichtet die Gewerkschaft Ver.di.

Das Gastrounternehmen der Lufthansa bestätigte die Niederlage in der ersten Instanz, bestritt aber die von der Gewerkschaft genannte Höhe des Schadens. Ver.di hatte behauptet, dass wegen eines Volumens von zehn bis 15 Euro im Monat gekündigt worden sei. Dies sei nicht richtig, so eine Sprecherin. "Es wurde in keinem einzigen Fall das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters gekündigt, der einen Schaden in dieser Größenordnung verursacht hat."

Im Einzelfall belaufe sich der Schaden auf bis zu 2500 Euro, erklärte das Unternehmen. Ein Mitarbeiter habe innerhalb von 22 Monaten 15 000 private SMS verschickt und ein anderer in zwei Wochen für 2200 Euro im Internet gesurft. Unklar blieb zunächst, ob diese Extremfälle bereits verhandelt worden sind. Insgesamt geht es um etwa 20 Kündigungen aus dem März.

Der Missbrauch der Diensthandys sei nie infrage gestellt worden, sagte Ver.di-Sekretär Gerold Schaub. Auch müsse der Schaden von den Beschäftigten ersetzt werden. In den Klagen sei es allein um die Verhältnismäßigkeit der Kündigungen gegangen.