München. Zinsen auf eine Einkommensteuererstattung sind nicht zu versteuern. Das entschied gestern der Bundesfinanzhof (BFH). Die obersten Finanzrichter passten damit ihre Rechtsprechung der neuen Gesetzeslage an (Az.: VIII R 33/07).
(AFP)
München. Zinsen auf eine Einkommensteuererstattung sind nicht zu versteuern. Das entschied gestern der Bundesfinanzhof (BFH). Die obersten Finanzrichter passten damit ihre Rechtsprechung der neuen Gesetzeslage an (Az.: VIII R 33/07).
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