Gesetzentwurf beschlossen. Mehr Datenschutz für Beschäftigte

Berlin. Die Bundesregierung will mit einem Insolvenzrecht für Banken eines der Kernprobleme der Finanzkrise lösen. Mit einer vom Kabinett gestern beschlossenen Bankenabgabe soll die Branche - wie berichtet - an den Kosten beteiligt werden, wenn ein wichtiges Institut pleitegeht. Auch der Gesetzentwurf zum Beschäftigten-Datenschutz wurde gestern vorgestellt. Darin ist das Ausspähen von Beschäftigten am Arbeitsplatz durch heimliche Videoüberwachung generell verboten. Geschützt werden Arbeitnehmer künftig zudem vor einem zu großen Wissensdurst des Arbeitgebers, was ihre Gesundheit und personenbezogene Daten im Internet angeht.

Bei der Bankenabgabe arbeitet Deutschland nun auf eine europäische Lösung hin, sagte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). So wird die Bankenabgabe und eine Finanztransaktionssteuer Thema eines Sondertreffens der EU-Finanzminister im September.

Mit dem Gesetzentwurf soll künftig eine geordnete Abwicklung schlingernder Großbanken ermöglicht werden. Die Abgabe soll in guten Jahren mehr als eine Milliarde Euro bringen, der Löwenanteil kommt von den Privatbanken. Die Höhe der Abgabe orientiert sich am Risiko jedes Instituts. Das Geld soll in einen Topf fließen, der zur Rettung systemrelevanter Institute eingesetzt wird. Der Bund kann dem Fonds zudem Kredite über bis zu 20 Milliarden Euro geben, die die Banken aber zurückzahlen müssen. Zudem kann der Fonds Kreditbürgschaften bis zu 100 Milliarden Euro gewähren. Dem Gesetz muss der Bundesrat zustimmen. Dort verfügen Union und FDP allerdings über keine Mehrheit.

Mit dem Gesetzentwurf zum Datenschutz, den Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gestern vorstellte, reagiert die Regierung auf Bespitzelungsaffären etwa beim Discounter Lidl oder der Bahn. Nach der Zustimmung im Kabinett muss der Bundestag noch im Herbst beraten.

Die Kritik der Arbeitgeber und des Einzelhandels richtet sich vor allem gegen das Verbot jeder heimlichen Videoüberwachung. Sie könne erforderlich sein, um Diebstähle von Beschäftigten aufzuklären, so der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels. Auch Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt geht davon aus, dass die neuen Regeln die Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung behindern. De Maizière wies die Vorwürfe zurück. Verboten sei nur jede heimliche Videoüberwachung. Eine Kameraüberwachung öffentlich zugänglicher Betriebsteile, etwa des Kassenraums eines Supermarkts, bleibe erlaubt. Absolut tabu sind Aufenthalts- und Ruheräume der Mitarbeiter.