Verwechslung nicht ausgeschlossen: Eine mittelständische Firma muss ihren Eierbecher umbenennen

Apple lässt sich kein X für ein U vormachen, und schon gar nicht lässt sich der Multimediariese veräppeln, wenn es um eines seiner Goldenen Kälber geht: den iPod. Der Verkauf des ausgefeilten MP3-Players allein spülte im letzten Quartal 1,86 Milliarden Dollar in die Konzernkasse.

Dabei fanden selbst die Richter des Hanseatischen Oberlandesgerichts die Idee ganz witzig, einen Eierbecher "eiPott" zu nennen. Einen solchen Becher mit einem Platz fürs Ei, wo beim iPod der Kreis fürs Bedienungsmenü sitzt, hatte der Designhersteller Koziol 2009 ins Programm aufgenommen. Doch mit dem schlichten Behältnis fürs Ovale, nach Firmenangaben ein Verkaufsschlager, eckte Koziol beim Weltkonzern aus Cupertino (13,5 Milliarden US-Dollar Umsatz) kräftig an. Apple pochte gegen die mittelständische Firma aus Erbach im Odenwald auf Markenschutz - und fuhr im Kampf David gegen Goliath, Apfel gegen Ei, schwere juristische Geschütze auf.

Hatte das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung noch abgelehnt, beendete das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) nun den juristischen Eiertanz - und kürte Apple zum Sieger: Koziol darf den "eiPott" nicht mehr unter diesem Produktnamen verkaufen (AZ: 5 w 84/10). Denn: Apple hatte den Namen iPod für "Geräte und Behältnisse in Küche und Haushalt" schützen lassen, somit falle auch der Eierbecher "eiPott" in den geschützten Warenbereich, es bestehe neben der Waren- auch eine klangliche Identität, eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr sei daher nicht auszuschließen, urteilten die Richter. Zudem falle die Verwendung des Namens nicht unter die künstlerische Freiheit, vielmehr habe die Firma in unlauterer Weise den ähnlich klingenden Markennamen benutzt, um Profit zu machen. "Es mag eine witzige Idee vorgelegen haben", sagt ein Gerichtssprecher. "Ein künstlerisches Werk kann aber nicht angenommen werden."

Weit weniger amüsant wären die Folgen für die Firma, sollte sie den Eierbecher als "eiPott" weiter vertreiben. Mit einem Ordnungsgeld von 250 000 Euro würde der Gag Koziol weit mehr kosten als'n Appel und'n Ei.