Bonn. Die Telekom hat eine Fürsorgepflicht für ihre Kunden: Sie muss sich bei auffällig hohen Rechnungen um die Ursachen kümmern oder auch den Kunden informieren. Das entschied das Bonner Landgericht (Az.: 7 O 470/09). Der Fall: Die Telekom hatte einer jungen Frau aus Niedersachsen für die Internetnutzung in fünf Monaten 5756,19 Euro in Rechnung gestellt und teilweise auch vom Konto abgebucht. Grund war die fehlerhafte Einstellung eines DSL-Routers. Die monatlichen Belastungen explodierten von rund 40 auf mehr als 1000 Euro. Der Kundin fiel es nicht auf, weil sie ihre Auszüge nicht überprüfte. Die Richter gaben der Telekom die Hauptschuld: Sie hätte handeln müssen. Der Konzern muss 5300 Euro zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.