Immer mehr Banken schließen Vergleich. Delbrück-Bank zahlt 93 000 Euro Schadenersatz

Hamburg. Geschädigte Lehman-Anleger können darauf hoffen, doch noch Geld erstattet zu bekommen. Der Grund: In juristischen Auseinandersetzungen mit Banken kommt es jetzt immer öfter zu einem Vergleich. Lehman-Opfer können auf diese Weise zumindest einen Teil des verlorenen Geldes zurückerhalten.

Viele Anleger der 2008 pleitegegangenen US-Investmentbank hatten ihre Zuversicht schon verloren, als das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) zwei anlegerfreundliche Urteile gegen die Hamburger Sparkasse aufhob. In der Folge waren Urteile gegen Banken selten geworden. "Stattdessen regen die Richter jetzt nach der Beweisaufnahme häufig einen Vergleich mit Quoten von bis zu 80 Prozent an", sagt der Hamburger Anwalt Ulrich Husack, der Hunderte geschädigte Anleger vertritt. "Etwa die Hälfte meiner Fälle wird mit einem Vergleich abgeschlossen." Ab einer Vergleichsquote von 50 Prozent sollten Anleger darüber nachdenken.

Unterdessen hat das Bankhaus Delbrück Bethmann Maffei überraschend eine Berufung gegen ein Urteil des Hamburger Landgerichts zurückgezogen. Darin war einem Lehman-Anleger Schadenersatz für seine wertlos gewordenen Zertifikate zugesprochen worden. Die Bank muss ihm nun 93 000 Euro zahlen.