Wehren Sie sich auch bei kleinen "Unverschämtheiten" unverzüglich und stellen Sie gegebenenfalls Missverständnisse klar, die dazu geführt haben. Bereits Sticheleien müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Dokumentieren Sie alle Mobbing-Vorfälle schriftlich und gegebenenfalls mit Datum, Uhrzeit, Ort, Anwesenden und möglichen Zeugen. Das erleichtert es Ihnen später, den Verlauf des Mobbings nachzuvollziehen und belegt, wie lange das Mobbing schon läuft.

Nicht zurückmobben! Denn das verschärft die Situation nur. Und lassen Sie sich nicht in die Ecke drängen. Nach Paragraf 84 Absatz1 Satz 1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) können Sie sich (möglichst frühzeitig) bei Ihrem Vorgesetzten beschweren, oder - falls der Vorgesetzte der Mobber ist - beim Arbeitgeber oder dem Betriebsrat. Greifen Sie Ihren Ansprechpartner dabei nicht an. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand sich für Sie einsetzt, den Sie angreifen, ist eher gering. Formulieren Sie Ich-Botschaften. Diese bestehen aus drei Sätzen, die mit "Ich" beginnen. Dabei sollte eine sachliche Schilderung der Situation erfolgen, wie Sie sie wahrgenommen haben.

Schildern Sie die Folgen. "Ich habe ein Magengeschwür so dick wie eine Walnuss und mache seit drei Wochen kein Auge zu" ist überzeugender als zum Beispiel "Ich will Ihnen sagen, dass Herr Y ein Mobber ist, und Sie sind auch einer, wenn Sie mir nicht helfen." Argumentieren Sie gegenüber Vorgesetzten auch im Interesse der Firma. Machen Sie deutlich, wie sehr Mobbing dem Unternehmen schadet.