Zehn Monate auf Bewährung für Ex-IKB-Chef Ortseifen

Düsseldorf. Die gebeutelten Aktionäre der IKB dürften das Urteil als viel zu milde empfinden: zehn Monate Haft auf Bewährung für Ex-IKB-Chef Stefan Ortseifen wegen Marktmanipulation. Außerdem muss der 59-Jährige 100 000 Euro zahlen. Immerhin hatte Ortseifen aus ihrer Sicht ein Milliardendesaster mit faulen US-Immobilienpapieren zu verantworten. Und doch hat das Urteil einen symbolischen Wert. Nicht nur, dass Ortseifen der erste deutsche Spitzenbanker ist, der im Zusammenhang mit der weltweiten Finanzkrise verurteilt wurde. Der Schuldspruch durch Richterin Brigitte Koppenhöfer am Düsseldorfer Landgericht ist eine Warnung an Bankvorstände, dass Verstöße gegen ihre Informationspflichten geahndet werden - zumindest in Deutschland.

Die Lage der Bank wurde in einer Pressemitteilung beschönigt

Unter Ortseifens Führung hatte die Provinzbank IKB sich auf dem Feld der zweitklassigen US-Immobilienkredite (Subprime) getummelt. Mit der heraufziehenden Subprime-Krise geriet die IKB in gefährliche Fahrwasser. Dennoch beschönigte Ortseifen, so das Landgericht in seinem Urteil, noch am 20. Juli 2007 die Lage der Bank in einer Pressemitteilung. Zu dem Zeitpunkt wurde an den Märkten bereits gegen die bis dahin als grundsolide geltende Bank gewettet.

Ob angesichts des Urteils jetzt auch IKB-Aktionäre auf Schadenersatz hoffen können, bleibt abzuwarten. Sie müssten belegen, dass sie IKB-Aktien aufgrund der umstrittenen Pressemitteilung gekauft haben. Bisher waren die Zivilklagen von Kleinaktionären gegen die IKB abgeschmettert worden.

Ortseifen nahm den Schuldspruch mit unbewegtem Gesicht entgegen. Sein Verteidiger sprach von einem "krassen Fehlurteil" und kündigte umgehend Revision an. Die 180 Seiten lange Einlassung Ortseifens zu Beginn des Prozesses hatte Koppenhöfer als "beredtes Schweigen" vom Tisch gewischt. Ortseifen habe eine "Vorliebe für wenig Konkretes", beschied sie.

Koppenhöfer hatte nach dem Mannesmann-Prozess mit Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und dem Verfahren gegen WestLB-Chef Jürgen Sengera bereits ihren dritten Bankchef als Angeklagten vor sich. Ackermann und Sengera hatte sie seinerzeit freigesprochen, bei Ortseifen hatte sie dagegen schon früh klargemacht, dass er mit einer Strafe rechnen müsse.

Ortseifens Vermögen soll im unteren einstelligen Millionenbereich liegen

Bis zu fünf Jahre Gefängnis sieht das Gesetz bei Marktmanipulation vor. Dass es gemäß der Forderung der Staatsanwaltschaft zehn Monate auf Bewährung wurden, liege daran, dass Ortseifen nicht vorbestraft sei und nicht im Eigeninteresse gehandelt habe. Koppenhöfer vergaß aber nicht den Hinweis darauf, dass Ortseifens Vermögen im "unteren einstelligen Millionenbereich" liege. Die Zahlung von 100 000 Euro an gemeinnützige Organisationen solle er "als eine Art Unrechtswiedergutmachung empfinden".