Bundeskartellamt lehnt Preisobergrenze für Nutzung fremder Geldautomaten ab

Hamburg. Die Banken müssen bei der Festlegung einer Höchstgrenze für Geldabhebungen an fremden Geldautomaten nachbessern. Das Bundeskartellamt lehnt eine Obergrenze von fünf Euro für die Kunden als zu hoch ab. Die Banken hatten für eine Übergangszeit von 18 Monaten eine solche Obergrenze beantragt. Danach sollte eine endgültige Lösung gefunden werden. Bereits seit März wird über die Höhe der Gebühren öffentlich gestritten.

"Ein Höchstpreis von fünf Euro setzt ein falsches Signal und wird sich auswirken wie ein Festpreis in dieser Höhe. Er wird einen Wettbewerb um geringere Preise gerade nicht fördern", heißt es in dem Schreiben des Bundeskartellamts an den Zentralen Kreditausschuss, das dem Abendblatt vorliegt. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) vertritt die verschiedenen Bankengruppen. Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung der Wettbewerbshüter. "Wir sind froh, dass die viel zu hohe Obergrenze nicht akzeptiert wurde", sagt Frank Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. "Denn die tatsächlichen Kosten liegen unterhalb von einem Euro."

Wer einen fremden Geldautomaten nutzt, zahlt eine Gebühr, die seine Bank festlegt. Im Schnitt sind das 5,64 Euro, wie die Frankfurter Finanzberatung FMH errechnete. Die Spitzenpreise für die Verbraucher liegen bei zehn Euro. Zusätzlich stellen sich die Banken untereinander Gebühren in Rechnung, wenn fremde Kunden ihre Geldautomaten in Anspruch nehmen. Das sind die sogenannten Interbankenentgelte. "Bei manchen Sparkassen müssen wir 20 Euro bezahlen, wenn unsere Kunden 50 Euro abheben", sagt Andre Kauselmann von der ING DiBa. Dagegen stellen sich Sparkassen untereinander nur 75 Cent in Rechnung, wie Branchenkenner berichten. Diese Unterschiede werden von den Wettbewerbshütern heftig kritisiert, zumal der ZKA keine Gründe für die unterschiedlich hohen Gebühren vorgetragen hat und auch keine Gründe für die angestrebte Obergrenze von fünf Euro nennt. "Eine solche Diskrepanz erscheint nicht hinnehmbar", heißt es in dem Schreiben des Kartellamts.

Es dringt jetzt auf eine schnelle Lösung im Interesse der Verbraucher. "Die Beschlussabteilung fordert daher den ZKA auf, baldmöglichst, spätestens aber bis Mitte August, überarbeitete Vorschläge für eine kartellrechtlich vertretbare Lösung vorzulegen", heißt es in dem Brief des Kartellamts. Sonst werden Sanktionen angedroht.

Über das weitere Vorgehen wird der ZKA jetzt beraten. "Unser Konzept des Kundenentgeltes kommt auch ohne Obergrenze aus", sagt ZKA-Sprecher Stefan Marotzke. Hierfür sollen Verbrauchern die fälligen Gebühren künftig bereits am Geldautomaten angezeigt werden. Bislang erfahren Verbraucher die Kosten meist erst auf ihren Kontoauszügen. Das Bundeskartellamt ist nicht generell gegen eine Preisobergrenze, wie Behördensprecher Kay Weidner dem Abendblatt bestätigt. Nur angemessen müsse sie sein. Experte Pauli hält maximal zwei Euro für gerechtfertigt.