Pfändungssicheres Konto kostet bis zu 25 Euro im Monat. Verbraucherschützer sind empört

Hamburg. Das neue pfändungssichere Girokonto wird wegen hoher Gebühren von den Verbraucherschützern kritisiert. So verlangt nach Angaben des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) eine Volksbank 25 Euro im Monat. "Solche Kosten können sich die Betroffenen nicht leisten", sagt Christina Beck vom VZBV. Auch bei anderen Instituten werden nach einer Übersicht des Verbraucherportals banktip.de hohe Gebühren fällig.

So verlangt die Netbank 20 Euro im Monat, bei der Deutschen Bank kostet das Konto für überschuldete Verbraucher 8,99 Euro und bei der Commerzbank bis 8,90. Vielfach müssen die Kunden dabei auch ohne EC-Karte auskommen, können also über Bargeld nur am Schalter verfügen. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat die Banken deshalb aufgefordert, solche Konten, die kurz P-Konten genannt werden, kostenfrei anzubieten, oder zumindest keine Aufschläge zusätzlich zu der normalen Gebühr zu verlangen.

Wie es günstiger geht, zeigt die Hamburger Sparkasse (Haspa). Bei ihr gibt es ein P-Konto ab 2,95 Euro im Monat und der Kunde darf auch seine EC-Karte behalten. Allerdings können noch Kosten für Buchungen hinzukommen. Bei der ING-Diba ist das P-Konto kostenlos, der Kunde hat allerdings keine EC-Karte mehr, was sich bei einer Direktbank sehr nachteilig auswirkt.

Seit 1. Juli kann jedes Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umgewandelt werden. Damit wird für den Inhaber ein monatlicher Mindestbetrag von 985,15 Euro gesichert, auf den Gläubiger keinen Zugriff haben. Damit soll es für Schuldner leichter werden, am Wirtschaftsleben teilzunehmen und ihr Existenzminimum zu wahren. Denn so können laufende Ausgaben wie Miete oder die Stromrechnung beglichen werden. Bislang wurde bei einer Pfändung ein Bankkonto vollständig blockiert, bis das zuständige Vollstreckungsgericht ein unpfändbares Guthaben festgelegt hatte. Die Banken hatten außerdem die Möglichkeit, das Konto zu kündigen. Doch ohne Konto verschärft sich der soziale Abstieg noch. Wohnung und Arbeitsstelle sind gefährdet. "Sowohl die Kontensperrung wie auch der Gang zum Gericht fallen jetzt weg, das ist eine wirkliche Erleichterung", sagt Marius Stark von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Auch Selbstständige können sich ein P-Konto zulegen. Eine Unterscheidung zwischen der Art der Einkünfte, also ob Lohn, Rente oder Arbeitslosengeld, gibt es nicht mehr. Jeden Monat werden rund 350 000 Konten bundesweit gepfändet. Creditreform rechnet damit, dass die Kontopfändung wegen der neuen Gesetzeslage künftig an praktischer Bedeutung für die Gläubiger verlieren wird.

Die meisten Schuldner haben durch Kindergeld oder Unterhaltspflichten einen weit höheren Freibetrag als vom Gesetz vorgesehen. Das erfordert eine zusätzliche Bescheinigung, die von Schuldnerberatungsstellen ausgefertigt werden sollen. "Doch dazu sind diese Beratungsstellen weder verpflichtet noch finanziell ausgestattet", sagt Klaus Müller von der Verbraucherzentrale Nordhein-Westfalen. "Die Entlastung der Gerichte wird auf dem Rücken der Schuldner ausgetragen."