Essen. Rückschlag für Thomas Middelhoff: Das Essener Landgericht bescheinigte dem früheren Arcan-dor-Chef in einem "Grundurteil", im Zusammenhang mit dem Verkauf des Wiesbadener Karstadt-Warenhauses seine Pflichten verletzt zu haben. Grundsätzlich seien Middelhoff und drei weitere Vorstandsmitglieder für die dadurch entstandenen Schäden haftbar. Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ließ das Gericht jedoch offen. Ein Gutachten des Arcandor-Insolvenzverwalters beziffert die entstandenen Schäden auf bis zu 46 Millionen Euro. Middelhoffs Rechtsanwalt Winfried Holtermüller bestritt dagegen, dass überhaupt ein Schaden entstanden sei.