Karlsruhe. Gutgläubigkeit schützt nicht vor Schadenersatz: Bankkunden haften für ihre Schäden, wenn sie im Onlinebanking auf Betrüger hereinfallen und ihre Geheimnummern weitergeben. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Ein Rentner verlor damit endgültig 5000 Euro. Er war einer angeblichen Aufforderung seiner Bank gefolgt und hatte zehn seiner Transaktionsnummern (TAN) weitergegeben.

Der Bankensenat des BGH beurteilte das Handeln als Fahrlässigkeit des Kunden, weil die Bank vor solchen Missbräuchen gewarnt hatte. Das Haftungsrisiko liege deshalb bei dem Rentner. Der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers sagte: "Der Kläger hat die im Verkehr erforderlichen Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen, indem er zehn TANs gleichzeitig weitergab."

Im Jahr 2008 war auf der offiziellen Website der Bank eine täuschend echt aussehende Aufforderung erschienen, die zehn Geheimzahlen für Online-Überweisungen weiterzugeben, die jedoch von Betrügern platziert wurde. Dem Mann wurde darin mitgeteilt, dass das System erst wieder funktioniere, wenn er zehn seiner TANs weitergegeben habe. Diese Geheimzahlen sind erforderlich, um Überweisungen im Onlinebanking durchzuführen.

Die Bank hatte auf ihrer Homepage zwar vor solchen Fallen gewarnt und ihren Kunden mitgeteilt, dass sie niemals die Herausgabe mehrerer Geheimzahlen verlange. Der Rentner folgte jedoch der Aufforderung. Drei Monate später wurden 5000 Euro von seinem Konto auf eine griechische Bank überwiesen.

Der Rentner verlangte von seiner Bank das Geld zurück, die sah aber den Kunden in der Verantwortung. Bereits vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Düsseldorf verlor er den Prozess. Der BGH bestätigte die Entscheidungen jetzt in letzter Instanz.

Allerdings könnte das Urteil wieder aufgehoben werden, da durch europäische Richtlinien der Verbraucherschutz Ende 2009 verbessert wurde. Der Kunde haftet nur noch bei grober Fahrlässigkeit, nicht mehr bei einfacher Fahrlässigkeit. Wie täuschend echt aussehende Mitteilungen eingestuft werden, ist noch offen.