Bonn. Mitarbeiter der Deutschen Telekom sollen Kunden teure Zusatzleistungen untergeschoben haben. Das Landgericht Bonn sah es in einem von der Verbraucherzentrale Hamburg vorangetriebenen Fall als erwiesen an, dass der Konzern Bestätigungen für preistreibende Aufträge verschickt hatte, die nie erteilt worden seien. Das Gericht verbot dem Konzern, ohne Beauftragung durch die Kunden Tarifänderungen oder kostenpflichtige Zusatzleistungen zu bestätigen. Die Telekom geht in Berufung.