Starts und Landungen sind zwischen 23 und 5 Uhr verboten. Wirtschaft kritisiert Wettbewerbsnachteil für Standort Deutschland

Leipzig. Die lärmgeplagten Bürger im Rhein-Main-Gebiet können aufatmen. Für die Lufthansa und den Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport ist das Urteil dagegen ein schwerer Schlag. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Nachtflugverbot auf Deutschlands größtem Flughafen bestätigt. Zwischen 23 und 5 Uhr sind in Frankfurt keine Starts und Landungen mehr erlaubt, urteilte Richter Rüdiger Rubel am Mittwoch in Leipzig.

Während das Land Hessen und der Flughafenbetreiber Fraport das Urteil akzeptieren, will die Lufthansa, die ihre Cargo-Flotte in Frankfurt stationiert hat, dagegen weiter dafür kämpfen, dass ihre Frachtmaschinen den Airport nachts anfliegen dürfen.

Städte in der Einflugschneise wie Offenbach und Rüsselsheim, ein Klinikum und Privatpersonen hatten gegen die Nachtflüge geklagt. Sie machen den Fluglärm für den Wertverfall ihrer Immobilien und für Krankheiten verantwortlich. Der Richter erklärte, das Land Hessen habe einen Verfahrensfehler begangen, als es 17 nächtliche Flüge genehmigt hatte. Nun muss das Bundesland über die Zulassung von Nachtflügen neu entscheiden.

Die Luftverkehrswirtschaft reagierte enttäuscht auf das Leipziger Urteil und verlangt ein bundesweites Flughafenkonzept. Darin müsse verbindlich festgelegt werden, auf welchen Airports künftig Nachtflüge erlaubt sind, forderte der Präsident des Bundesverbandes der deutschen Luftverkehrswirtschaft, Klaus-Peter Siegloch.

Die Unternehmen sehen in dem Urteil einen Rückschlag und einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) forderte unterdessen einheitliche Regeln für alle deutschen Flughäfen, damit eine Umleitung von Flügen auf Flughäfen mit längeren Betriebszeiten in Zukunft vermieden wird.

In Hamburg gelten seit jeher Nachtflugbeschränkungen. Zwischen 24 und 6 Uhr morgens dürfen keine Flugzeuge starten oder landen. Ausnahmen sind nur in Notfällen erlaubt, die aber zuvor durch eine Ausnahmegenehmigung des Lärmschutzbeauftragten Hamburgs gestattet werden müssen, sagt die Sprecherin des Hamburg Airports, Stefanie Harder. Entsprechende Ausnahmen würden beispielsweise gemacht, wenn es an Bord eines Flugzeuges einen Notfall gebe oder eine dringende Organspende für eine Transplantation transportiert werde. Dies käme aber nur sehr selten vor.

"Hamburg ist ein Stadtflughafen. Eine Änderung der Nachtflugregelung stand noch nie zur Diskussion", sagte Harder. Im Normalbetrieb dürfen Flugzeuge in Hamburg von 6 Uhr bis 23 Uhr starten und landen. Die Zeit zwischen 23 und 24 Uhr gilt als Verspätungsstunde. Hier dürfen nur verspätete Flugzeuge landen, die laut Flugplan vor 23 Uhr hätten regulär landen sollen. Erreicht ein verspäteter Flieger erst nach Mitternacht Hamburg, dürfe dieser nicht mehr landen. Stattdessen müsse er nach Hannover, Bremen oder Lübeck ausweichen, wo es kein generelles Nachtflugverbot gebe.