Köln. Der Schokoladenhersteller Ritter-Sport muss sich nun doch mit den Doppelquadrate-Tafeln seines Konkurrenten Milka abfinden. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sieht keine Verwechslungsgefahr mit Produkten von Ritter-Sport. Der Senat wies mit dem gestern veröffentlichten Urteil in zweiter Instanz die Klage des Unternehmens ab.

Ritter-Sport bemängelt, dass die Doppelquadrate zu sehr den eigenen, bereits seit den 1960er-Jahren vertriebenen quadratischen Schokoladeverpackungen ähneln. Nach Auffassung des OLGs ist eine solche Verwechslungsgefahr aber nicht gegeben, weil die Doppelquadrate durch die Farbe und den Schriftzug Milka eindeutig der Marke der Beklagten zuzuordnen seien.

Das Oberlandesgericht stützte seine Entscheidung nach eigenen Angaben auf Verbraucherumfragen. Demnach werde der Gesamteindruck bei den beanstandeten Tafeln weniger durch die Form als vielmehr durch die Farbgestaltung und den Schriftzug Milka bestimmt. Damit könnten die Tafeln vom "durchschnittlichen Verbraucher" klar mit der Marke Milka in Verbindung gebracht werden.

Das Landgericht Köln hatte der Klage von Ritter-Sport im Vorjahr weitgehend stattgegeben. Der Nahrungsmittelhersteller Kraft als Inhaber von Milka legte daraufhin Berufung ein. Eine Revision beim Bundesgerichtshof ließ das OLG nicht zu. Ritter-Sport kann aber zu dem Urteil eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einreichen (Az.: 6 U 159/11).