Hamburg. Die Haspa Finanzholding hat gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts, eine Minderheitsbeteiligung der Hamburger an der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg zu verbieten, Beschwerde eingelegt. Der schleswig-holsteinische Kreis Herzogtum Lauenburg, die dortige Kreissparkasse und die Haspa Finanzholding strebten weiterhin eine strategische Partnerschaft an, teilten die beiden Institute gestern mit.

Über die Beschwerde muss nun das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. In Haspa-Kreisen rechnet man nicht damit, dass dies noch in diesem Jahr geschieht. Die Haspa will sich mit 25,1 Prozent an der Kreissparkasse mit Sitz in Ratzeburg beteiligen.