Ehingen. Gekündigten Schlecker-Mitarbeitern drohen nach Einschätzung des Arbeitsrechtlers Marc-Oliver Schulze erhebliche Verluste durch einen Wechsel in eine Transfergesellschaft. Mit dem Aufhebungsvertrag "wird das Arbeitsverhältnis mit Schlecker zum 27. März 2012 beendet, unabhängig davon, ob eine Transfergesellschaft zustande kommt", sagte der Anwalt. Im schlimmsten Fall stünden die Beschäftigten erst einmal ohne finanzielle Unterstützung da. Bei einer wirksamen Kündigung müsse der Insolvenzverwalter zumindest eine Frist von drei Monaten einhalten, während der sie das volle Gehalt und mögliche Sonderzahlungen erhalten. In der Transfergesellschaft erhielten sie nur einen Bruttobetrag, der 80 Prozent des Nettoentgelts betrage. Die Bundesländer ringen derzeit um eine finanzielle Absicherung der Transfergesellschaft.