Fluggesellschaft hätte Bonusmeilen nicht entwerten dürfen

Köln. Schlappe für die Lufthansa: Ein Hamburger Informatikprofessor hat Deutschlands größte Fluglinie in die Knie gezwungen, nachdem die Airline angesammelte Bonusmeilen des Vielfliegers entwertet hatte. Der Mann, der 887 000 Bonusmeilen angehäuft hatte, sei durch die Änderung des Prämienkatalogs der Lufthansa im Miles& More-Programm benachteiligt worden, entschied das Kölner Landgericht.

Die Fluglinie hatte Anfang 2011 die Prämienbedingungen verändert, sodass seitdem durchschnittlich 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für das Eintauschen in interkontinentale Flüge erforderlich sind. Dies sei hinsichtlich der Meilen, die der Kläger bis Anfang 2011 angesammelt hatte, unwirksam, urteilte das Gericht (Aktenzeichen: 32 O 317/11). Der Kläger Tobias Eggendorfer war der Auffassung, durch die Änderung der Prämientabelle sei sein Meilenkonto auf einen Schlag um 30 bis 40 Prozent herabgestuft worden. Dies sei rechtswidrig und nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen. Ein Großteil der Bonusmeilen, die der Professor und Freiberufler durch seine Flüge angesammelt hat, stammen aus seiner selbstständigen Tätigkeit. Dementsprechend kann er über diese Meilen frei verfügen.

"Alle dienstlichen Reisen muss ich genau abrechnen und dabei angeben, wie viele Meilen ich verbuchen konnte", so der Professor der Universität Hamburg. "Ich bin natürlich auch verpflichtet, diesen Bonus in Form von Flügen auf Dienstreisen zu nutzen." Daraus schließt Eggendorfer, dass nicht nur private Nutzer durch die Änderungen im Bonusprogramm benachteiligt werden würden, sondern auch der Staat, sollte dieser Dienstreisen mit der Lufthansa finanzieren.

Die Richter betonten, generell sei die Lufthansa berechtigt, die Teilnahmebedingungen für ihr Bonusprogramm zu ändern, da es sich um eine freiwillige Leistung handele. Allerdings hätte das Unternehmen dies mit einem Vorlauf von vier Monaten ankündigen müssen, um den Kunden eine ausreichende Übergangszeit einzuräumen. Die Lufthansa hatte die Änderungen erst einen Monat vor Inkrafttreten unter anderem in ihrem Newsletter kommuniziert. Das war nach Auffassung des Gerichts zu kurzfristig - zumal "ein gewisser Vertrauensbestand" dadurch aufgebaut worden sei, dass der Flugprämienkatalog zuvor acht Jahre lang unverändert geblieben war.

Seit der Änderung ihres Bonusprogramms verlangt die Lufthansa zum Beispiel für einen Hin- und Rückflug in die USA in der Businessclass 105 000 statt vorher 90 000 Meilen. Dagegen müssen Kunden für Oneway-Prämienflüge sowie für Flüge, die am selben Tag hin- und zurückgehen, jetzt weniger Meilen einlösen. Da es sich bei solchen Flügen in der Regel aber nicht um Interkontinentalflüge handele, ist dies nach Ansicht des Gerichts keine gleichwertige Alternative. Denn für einen Prämienkunden mit einem dicken Meilenkonto lohne es sich umgerechnet viel mehr, seine Bonuspunkte für Fernflüge einzulösen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat es keine Allgemeingültigkeit: "Bei weiteren Klagen wird man sich jeden Einzelfall anschauen müssen." Die Lufthansa will das Urteil nach Angaben eines Sprechers nun zunächst prüfen und dann entscheiden, ob sie in Berufung geht.

"Ich bin sehr zufrieden und werde demnächst erst mal meine ganzen alten Meilen einlösen", sagte Eggendorfer. Ich verstehe wirklich nicht, wie die Lufthansa ausgerechnet ihre Stammkunden so vergraulen kann", meinte der IT-Professor.