Behörde untersagt Beteiligung an der Kreissparkasse Lauenburg. Die Hamburger wollen aber an ihrer Strategie in Schleswig-Holstein festhalten

Hamburg. Die Haspa muss ihre Pläne für ihr Engagement in Schleswig-Holstein überdenken: Das Bundeskartellamt hat die Beteiligung der Haspa Finanzholding an der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg von 25,1 Prozent untersagt. "Wegen der besonderen Situation im Hamburger Umland entfiele durch den Zusammenschluss ein wesentlicher Anbieter für Kredite für den Mittelstand in der Region", erklärte gestern der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

Im Kreis Herzogtum Lauenburg, der direkt an Hamburg grenzt, sei die Haspa schon jetzt nach der Kreissparkasse der zweitstärkste Anbieter von Firmenkrediten. Alle übrigen Wettbewerber kämen auf "nur äußerst geringe Marktanteile". Durch die Beteiligung der Haspa entfiele der Anreiz für Wettbewerb um Kreditkunden zwischen den beiden Instituten und die Marktstellung der Kreissparkasse würde sich verstärken, argumentiert das Kartellamt. Auf dem Markt für Privatkunden besitze die Kreissparkasse Lauenburg das dichteste Filialnetz und die größte Zahl von Geldautomaten, die Haspa sei drittstärkster Anbieter.

Als Folge des Zusammenschlusses erhielte die Kreissparkasse nach Angaben des Kartellamts außerdem Zugang zu Haspa-Produkten wie dem Mehrwertkontenmodell "Joker", mit denen sie weitere Kundenkreise an sich binden könnte. Auch hier würde daher der Wettbewerb zwischen zwei wesentlichen Anbietern erheblich reduziert.

Die Entscheidung der Behörde ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die betroffenen Unternehmen haben nun einen Monat Zeit, Beschwerde einzulegen. Über sie würde dann das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilen.

In einer gemeinsamen Mitteilung der Haspa und der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg hieß es, man bedauere den Spruch des Kartellamts und werde die dort angeführten Gründe sorgfältig prüfen. Danach werde man entscheiden, ob das Verbot der Beteiligung juristisch angefochten werde.

Die Haspa und die Kreissparkasse Lauenburg "stehen heute und auch künftig im Wettbewerb", teilten die Institute mit. So gebe es in Wentorf und Geesthacht Filialen beider Häuser. Zudem seien die Lauenburger in Hamburg insbesondere im Firmenkundengeschäft als Konkurrent der Haspa aktiv.

Angesichts der Kartellamts-Entscheidung muss sich die Haspa nun fragen, wie sie bei der Sparkasse Südholstein weiter vorgehen soll. Die Hamburger gewährten dem Institut mit Sitz in Neumünster einen Kredit von 50 Millionen Euro, es werden Gespräche über eine Minderheitsbeteiligung auch dort geführt. Aber hier liegen die Dinge etwas anders: Während die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg finanziell stark ist, konnte die Sparkasse Südholstein im Jahr 2009 nur mit einem Hilfspaket aus Bürgschaften, Darlehen und Einlagen des Sparkassen- und Giroverbandes sowie der Haspa gerettet werden. Außerdem sind die Bankenmärkte etwa in Norderstedt und in Pinneberg sehr viel härter umkämpft als weite Teile des Kreises Herzogtum Lauenburg.

Grundsätzlich will die Haspa nach eigenen Angaben nicht von ihrer Strategie abrücken, sich an Sparkassen in Schleswig-Holstein zu beteiligen. Ein dauerhaft funktionierender Wettbewerb auf dem norddeutschen Bankenmarkt kann nach Überzeugung der Hamburger nur durch engere Kooperationen innerhalb der Sparkassenorganisation erhalten werden.

Beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband bewertete man die Entscheidung des Kartellamts ganz anders: Die Beteiligung von Sparkassen an anderen Sparkassen ist "ohnehin nicht unser bevorzugtes Modell einer dezentralen Verbundgruppe" wirtschaftlich selbstständiger Institute.