Von Fahrtkosten über Büromaterial bis hin zu Kita-Kosten. Das Abendblatt gibt Tipps für die richtige Steuer-Erklärung an das Finanzamt.

Hamburg. Beliebt ist das Ausfüllen der Steuererklärung nicht, aber den meisten Arbeitnehmern bringt diese Arbeit einen ordentlichen Ertrag: 823 Euro an Steuerrückerstattung gibt es laut Statistischem Bundesamt im Durchschnitt zurück. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zur Steuererklärung für 2011.

Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Das hängt vor allem von der gewählten Steuerklasse ab. "Bei der Kombination der Steuerklassen III und V muss eine Erklärung abgegeben werden", sagt Steuerberater Tobias Müller von MDS Möhrle & Partner. Das gelte auch, wenn beide Partner die Klasse IV mit Faktor gewählt haben. Auch wer zusätzliche Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte oder einer entsprechenden Ersatzbescheinigung eingetragen hat oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern- oder Krankengeld von mehr als 410 Euro im Jahr 2011 bezogen hat, ist zur Abgabe verpflichtet. "Da viele Arbeitnehmer mit einer Erstattung rechnen können, ist auch in anderen Fällen, etwa bei Singles mit Steuerklasse I, eine Steuererklärung ratsam", sagt Müller. Betragen die Werbungskosten mehr als 1000 Euro, kann man schon mit einer Steuererstattung rechnen. Wenn zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehr als 15 Kilometer liegen, wird der Betrag bereits überschritten.

Muss ich als Rentner auch eine Steuererklärung machen?

Seit 2005 ist die Besteuerung der gesetzlichen Rente neu geregelt. Erfolgte der Rentenbeginn bis 2005, sind 50 Prozent der damaligen Bruttorente steuerpflichtig. Die andere Hälfte ist steuerfrei und wirkt zeitlebens wie ein Freibetrag, der von der Rente abgezogen wird. "Liegen keine weiteren Einkünfte vor, bleibt 2011 eine Jahresbruttorente von bis zu 19 100 Euro steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen", sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. "Ehepaare profitieren vom doppelten Betrag." Für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang steigt der Prozentsatz der zu versteuernden Rente jährlich um zwei Prozentpunkte. Wer ab diesem Jahr Rente bezieht, muss schon 64 Prozent dieser Bezüge versteuern. Folglich sinkt die Rente, die steuerfrei vereinnahmt werden kann, und immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben.

Welche Formulare benötige ich?

"In den Mantelbogen kommen die persönlichen Angaben, aber auch Angaben zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Spenden", sagt Müller. In die Anlage N werden die Arbeitseinkünfte, Werbungskosten wie Arbeitsmittel und die Fahrten zur Arbeit, Gewerkschaftsbeiträge und Fortbildungskosten eingetragen. Die Angaben zu den Kindern einschließlich der Kinderbetreuungskosten kommen in die Anlage Kind. Renten- und Krankenversicherungsbeiträge und weitere Versicherungsbeiträge (private Haftpflicht, Lebens- und Rentenversicherungen) werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Wer einen Riester-Vertrag hat, benötigt die Anlage AV. Rentner müssen zur Anlage R greifen.

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Welche Fristen gelten?

Die Steuererklärung muss bis 31. Mai 2012 beim Finanzamt eingegangen sein. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, hat bis Ende 2015 Zeit. Helfen ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Erstellung, bleibt meist bis zum Jahresende Zeit.

Bekomme ich vom Arbeitgeber Bescheinigungen für das Finanzamt?

"Da die Lohnsteuerkarte abgeschafft wurde, gibt es vom Arbeitgeber einen Ausdruck der Daten, die er elektronisch an das Finanzamt schickt", sagt Peter B. Riquarts von der Lohnsteuerhilfe Hamburg. Es ist daher nicht erforderlich, dass sich der Arbeitnehmer um die Weiterleitung der Daten kümmert.

Was muss ich bei den Fahrtkosten zur Arbeit beachten?

Der Arbeitsweg bringt oft eine deutliche Ersparnis. Für jeden Entfernungskilometer (also nicht Hin- und Rückweg) gibt es 30 Cent als sogenannte Entfernungspauschale. Wer nicht krank war, kann für das Jahr - je nach Urlaubsdauer - 220 bis 230 Tage ansetzen. Bei mehreren Arbeitsstätten gibt es jetzt eine neue Regelung. "Das betrifft vor allem Außendienstler, Bauhandwerker, Monteure und Fahrer", sagt Riquarts. Sie nutzen die Entfernungspauschale nur für eine Arbeitsstätte. Für die anderen Wege können sie wie bei einer Dienstreise 30 Cent je gefahrenem Kilometer, also praktisch doppelt so viel wie bei der Entfernungspauschale, ansetzen", sagt Riquarts. Grundlage ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Az.: VI R 55/10, VI R 36/10, VI R 58/09).

Was kann ich außer den Fahrtkosten noch absetzen?

Das sind Arbeitsmittel wie Fachbücher, Büromaterial, beruflich veranlasste Telefonkosten, Arbeitskleidung und Arbeitstaschen. Viele Bundesländer erkennen dafür einen Betrag von bis zu 110 Euro an. "In Hamburg und Schleswig-Holstein gilt das allerdings nicht", sagt Riquarts. Der Computer muss zu 90 Prozent beruflich genutzt werden, damit die Kosten vom Finanzamt voll anerkannt werden. Geräte, die mehr als 487,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer kosten, müssen über drei Jahre abgeschrieben werden.

Wie senken Kinder die Steuerlast?

Berufstätige Eltern oder Alleinerziehende können ihre Betreuungskosten für Kita oder Hort ihres Kindes bis zum 14. Geburtstag absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt davon zwei Drittel, maximal 4000 Euro im Jahr als Werbungskosten. Alleinverdiener-Elternpaare können in der Regel die Betreuungskosten nur für Kinder vom vollendeten dritten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr als Sonderausgaben absetzen. Schulgeld für Privatschulen berücksichtigt das Finanzamt zu 30 Prozent, maximal 5000 Euro. Alleinerziehende profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 1308 Euro.

Bei erwachsenen Kindern mit Einkünften geht es um die Rettung des Kindergeldes oder der Kinderfreibeträge. Die Einkünfte der Kinder dürfen 2011 nicht mehr als 8004 Euro betragen. Von Einkünften wie der Ausbildungsvergütung können Werbungskosten wie beim Arbeitnehmer und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. "Kindergeld gibt es nun auch für Eltern, deren Kinder einen Freiwilligendienst absolvieren", sagt Riquarts. "Das war bisher nicht klar gesetzlich geregelt."

Welche Programme helfen bei der Steuererklärung?

Wer sich keinen Berater leisten kann oder will, kann Steuerspar-Software nutzen. Die Programme helfen bei der Erstellung der Steuerklärung am Computer, indem sie Schritt für Schritt die Eingabe der Daten erleichtern. Außerdem erstellen die Programme einen voraussichtlichen Steuerbescheid. In der Regel kann die Steuererklärung auch elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.

Als Testsieger in einem Vergleich ermittelte "Computer Bild" das Programm "Steuersparerklärung 2012" der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (Preis 25,89 Euro). Alle Musterfälle wurden korrekt berechnet. Auf Platz zwei kommt das "Steuer-Sparbuch 2012" von Buhl, das aber bei der Bedienung nur ein "Befriedigend" erreicht (Preis 28,99 Euro). Keine Kosten verursacht die kostenlose Software Elster von der deutschen Finanzverwaltung ( www.elster.de ). Wer diese nutzt, muss allerdings auf Tipps verzichten.

Wo kann ich mir noch Rat holen?

Persönliche Beratung gibt es bei Lohnsteuerhilfevereinen und Steuerberatern. "Von uns können sich Arbeitnehmer und Rentner helfen lassen, wenn ihre Einkünfte aus Vermietung und Kapitalanlagen nicht mehr als 13 000/26 000 Euro betragen", sagt Riquarts. Sein Lohnsteuerhilfeverein verfügt in Hamburg über zwölf Beratungsstellen. Die Aufnahmegebühr beträgt 15 Euro. Die Kosten für eine Steuererklärung liegen zwischen 75 und 350 Euro ( www.lohi-hamburg.de ).