¹) Bruttojahresrente. Bis zu diesem Betrag bleibt die Rente steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Für Verheiratete gelten die doppelten Beträge.
Quelle: NVL
¹) Bruttojahresrente. Bis zu diesem Betrag bleibt die Rente steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Für Verheiratete gelten die doppelten Beträge.
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