Bundesregierung stärkt per Gesetzesnovelle die Verbraucherrechte gegenüber den Versorgern

Berlin. Verbraucher können künftig schneller ihre Strom- und Gasversorger wechseln und auch vom Streitschlichtungsverfahren profitieren. Das Bundeskabinett will heute die Verbesserungen im Bereich des Energiewirtschaftsrechts beschließen.

Die Energieversorger sind demnach künftig dazu verpflichtet, auch in den Grundversorgungsverträgen auf die "Schlichtungsstelle Energie" hinzuweisen. Ein zentraler Punkt der Novelle ist, dass die Kündigungsfrist für einen Grundversorgungsvertrag auf zwei Wochen verkürzt wird. "Mit den Änderungen werden die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Energiesektor weiter gestärkt", lobte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) im Abendblatt die Gesetzesnovelle. Aigner sagte weiter, sie könne den Verbrauchern nur raten, die Preise zu vergleichen und von der Möglichkeit des Wechsels auch Gebrauch zu machen. "Die Verbraucher haben viel Macht. Sie können durch ihre Entscheidungen Bewegung in den Markt bringen und den Großkonzernen zeigen, dass ihre Kunden nicht bereit sind, jede Preiserhöhung einfach hinzunehmen."

Nach Ministeriumsangaben werden mit der Änderung der entsprechenden Verordnungen im Energiewirtschaftsrecht die Vorgaben des Dritten EU-Energiebinnenmarktpakets vollständig umgesetzt. Bereits im August 2011 waren Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten, die die Verbraucherrechte stärken sollen. So wurden die Energielieferanten zu mehr Transparenz verpflichtet.

Nach der Übergangsfrist müssen nun seit dem 1. Februar 2012 Rechnungen und Verträge von Stromanbietern umfassendere Informationen enthalten, damit die Verbraucher in einfacher und verständlicher Weise über ihre Rechte informiert werden. Dazu gehören Hinweise zur Vertragsdauer, die geltenden Preise, der nächstmögliche Kündigungstermin und die Kündigungsfrist ebenso wie der ermittelte Energieverbrauch.