HRS verlangt niedrigste Preise von Unterkünften. Dies sei Gefahr für den Wettbewerb

Bonn. Deutschlands mit Abstand größtes Online-Hotelportal HRS bekommt Ärger mit dem Bundeskartellamt. Die Wettbewerbshüter sehen in Vertragsklauseln, mit denen sich der Marktführer in allen angebotenen Hotels die besten Preise sichert, "eine Gefahr für den Wettbewerb", sagte der Behördenchef Andreas Mundt. Das Kartellamt mahnte das Online-Portal wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ab. Ein Verbot der umstrittenen Vertragsklauseln könnte folgen.

Der Hintergrund: In seinen Verträgen mit den Hotelbetreibern vereinbart HRS regelmäßig eine sogenannte Meistbegünstigungsklausel. Sie soll dem Unternehmen für das gesamte Angebot im Internet den besten Preis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen sichern.

Ab März dieses Jahres soll diese Klausel nach Angaben des Kartellamts sogar noch einmal verschärft werden. Auch an der Rezeption sollen die Hotels dann keine günstigeren Angebote mehr offerieren dürfen als bei HRS. Bei Verstößen gegen die Vereinbarung greift das Hotelportal hart durch. In der Vergangenheit habe HRS bereits mehrfach Hotels, die die Meistbegünstigungsklausel nicht eingehalten hätten, für weitere Buchungen gesperrt, berichtete das Bundeskartellamt. Für die betroffenen Hotels ist das ein harter Schlag, da inzwischen immer mehr Übernachtungen online gebucht werden.

Doch ist das aggressive Vorgehen des deutschen Marktführers dem Bundeskartellamt inzwischen ein Dorn im Auge. "Durch die Best-Preis-Klausel wird Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen Boden gutzumachen. Newcomern wird der Markteintritt erschwert. Deshalb stellen diese Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar", stellte Behördenchef Mundt fest und mahnte den Marktführer ab.

HRS hat nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Kommt es zu keiner Einigung, könnte die Behörde die umstrittenen Klauseln aber am Ende untersagen. Vom Hotelportal war zunächst keine Stellungnahme zu den Vorwürfen zu erhalten.