Früherer Staatskonzern soll zu hohe Subventionen kassiert haben. Unternehmen will klagen

Brüssel/Bonn. Zwischen der Deutschen Post und der EU-Kommission bahnt sich ein milliardenschwerer Rechtsstreit an. Die Brüsseler Wettbewerbshüter verpflichteten den Bonner Konzern gestern zur Rückzahlung staatlicher Beihilfen bis zu einer Milliarde Euro. Das ehemalige Staatsunternehmen habe als Ausgleich für die Pensionslasten der im Konzern tätigen Beamten zu hohe Subventionen erhalten, hieß es zur Begründung.

Die Post wies die Vorwürfe zurück und kündigte eine Klage gegen die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof an. Postchef Frank Appel sagte: "Die Rückzahlungsentscheidung der EU-Kommission ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher Grundlage." Wenn man die Entscheidungen zu anderen europäischen Postunternehmen betrachte, habe die EU-Kommission hier mit zweierlei Maß gemessen. Die EU-Kommission genehmigte gestern beispielsweise die Beihilfen für die französische und griechische Post.

Appel gab sich zuversichtlich, dass die Entscheidung vor Gericht keinen Bestand haben werde, und geht von einer Rückzahlung des Betrags inklusive Zinsen aus. Zunächst muss der Konzern allerdings trotz der Klage die Beihilfen an den Bund zurückzahlen.

Insgesamt habe die Post seit 1995 vom Staat rund 37 Milliarden Euro zur Finanzierung der Beamtenpensionen erhalten, erklärte die EU-Kommission. Die Post habe zudem einen Teil der Portoeinnahmen dazu eingestrichen. Gegenüber den privaten Mitbewerbern habe sie sich einen Wettbewerbsvorteil verschafft, weil sie geringere Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte zahlen musste. Der unfaire Vorteil belaufe sich seit 2003 auf 500 Millionen bis eine Milliarde Euro.