Gewerkschaften lehnen Pläne der Lufthansa als Verstoß gegen Tarifvertrag ab

Frankfurt. Der Einsatz von Leiharbeitern an Bord von Lufthansa-Maschinen ist nach Ansicht der Gewerkschaften nicht rechtens. Ein von den Arbeitnehmervertretern in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten komme zu dem Schluss, dass die Lufthansa weder auf den Berlin-Strecken noch an anderen Standorten Zeitarbeiter als Kabinenbesatzung einsetzen dürfe, teilten Ver.di und die Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo gestern gemeinsam mit.

Begründet wird dies mit einer alten Klausel: Die Lufthansa habe sich Mitte des vergangenen Jahrzehnts im Zuge eines Sparprogramms verpflichtet, auf neuen Strecken in Deutschland nur Stammpersonal einzusetzen. Die Klausel habe Tarifrang und sei gültig. Eine zweite Rechtsstudie zu dem Thema solle Ende des Monats folgen, hieß es.

Die Lufthansa sieht in dem neuen Zeitarbeits-Modell keinen Verstoß gegen Gesetze oder gegen geltende Tarifverträge, sagte ein Konzernsprecher. Mehr könne vorerst nicht gesagt werden, da das Gutachten dem Unternehmen noch nicht vorliege.

Der Streit entzündet sich an einem Sparvorhaben der Lufthansa. Etwa 200 Flugbegleiter, die ab Sommer an Bord der Maschinen von und nach Berlin Getränke und Snacks servieren, sollen nicht beim Konzern direkt, sondern bei einer internen Leiharbeits-Tochter angestellt werden. Mit dem Schritt sollen die Personalkosten gesenkt werden, da die Verträge der Stewards und Stewardessen nur über zwei Jahre laufen. Danach steigt das Gehalt, worauf die neuen Kollegen keinen Anspruch haben. Die Lufthansa erweitert im Sommer mit der Betriebsaufnahme des Großflughafens Berlin-Brandenburg ihr Streckennetz von acht auf 38 Städte in Europa und im Nahen Osten.