Neues Urteil bringt Bewegung in den Streit um überhöhte Gebühren. Visa-Karten müssen akzeptiert werden

Hamburg. Im Kampf um die Nutzung fremder Geldautomaten haben drei Banken gegen eine Sparkasse einen wichtigen Sieg errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte die Sparkasse Ingolstadt, die Sperrung ihrer Geldautomaten für die Kunden von ING DiBa, Targobank und Volkswagenbank aufzuheben. Sonst droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro (Az.: U (K) 1607/10).

Die Banken hatten wegen hoher Gebühren für Abhebungen mit der EC-Karte ihren Kunden geraten, die Visa-Kreditkarte einzusetzen. Für solche Auszahlungen erhält die Sparkasse nur 1,74 Euro. Daraufhin hatte das Geldinstitut die Visa-Karten der betroffenen Banken gesperrt, sodass keine Abhebungen mehr möglich waren. "Das OLG bewertet die Sperrungen von einzelnen Banken als kartellrechtlich unzulässige Diskriminierung", sagte Sven Matschulla, Ressortleiter Recht der ING-DiBa. Die Sparkasse Ingolstadt will erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bis sie über eine Revision beim Bundesgerichtshof entscheidet, sagte ein Sprecher der Sparkasse.

In anderen Fällen hatten Landgerichte in verschiedenen Bundesländern den Sparkassen die Sperren gestattet, ohne dass die zuständigen OLG über Berufungen entschieden haben. "Das neue Urteil wird Signalwirkung für andere Verfahren haben", sagte ein Sprecher der Targobank.

Verbraucherschützer kritisieren geplante Obergrenze von fünf Euro

In der Bankenbranche wird seit Längerem über die Gebühren für das Abheben an fremden Geldautomaten gestritten. Zunächst müssen die Kunden weiterhin hohe Gebühren von bis zu zehn Euro bezahlen. Eine Obergrenze von fünf Euro, auf die sich die Kreditwirtschaft im März einigte, ist bisher nicht in der Praxis umgesetzt. Die Verbraucherschützer können dieser Tatsache sogar etwas Positives abgewinnen. "Fünf Euro pro Abhebung sind angesichts der tatsächlichen Kosten von weniger als einem Euro viel zu hoch und deshalb ist es gut, wenn diese Regelung gar nicht erst zementiert wird", sagte Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen dem Abendblatt. "Wir brauchen eine Lösung, die zwei Euro nicht übersteigt."

Die fünf Euro sind ein Kompromiss, auf die sich die verschiedenen Bankengruppen geeinigt hatten, nachdem das Bundeskartellamt gegen mehr als 280 Kreditinstitute Ermittlungen wegen überhöhter Gebühren am Geldautomaten aufgenommen hat. Während die privaten Banken zwei Euro als ausreichend ansahen, drängten Sparkassen und Volksbanken auf eine höhere Gebühr. Mit 44 000 Auszahlstellen verfügen die Sparkassen und Volksbanken über die meisten Geldautomaten und sehen sich von Direktbanken ausgenutzt, die nur über wenig oder keine eigenen Geldautomaten verfügen und Kunden mit kostenlosen Girokonten locken. Die privaten Banken bieten nur rund 10 000 Automaten.

Auch das Bundeskartellamt hat offenbar Zweifel an einer Höchstgebühr von fünf Euro. "Wir prüfen noch, ob das den kartellrechtlichen Anforderungen genügt und die Probleme im Wettbewerb beseitigt", sagte eine Sprecherin des Amtes. So lange müssen die Verbraucher mit den hohen Gebühren leben. "Es gibt überhaupt keinen Wettbewerb, deshalb hat sich eine absurde Preisspirale entwickelt", sagte Pauli. So stieg die Kundengebühr bei der Norisbank innerhalb von vier Jahren um 58 Prozent auf sechs Euro. Die Banken untereinander berechnen sich zum Teil noch viel höhere Gebühren. Wenn unsere Kunden 50 Euro abheben, müssen wir manchen Sparkassen dafür 20 Euro bezahlen, heißt es bei einer großen Direktbank. Die Hamburger Sparkasse verlangt von ihren Kunden 4,95 Euro, wenn sie einen fremden Automaten nutzen. Was die Haspa anderen Geldinstituten berechnet, will sie nicht sagen.