Berlin. Versandhändler dürfen nicht unaufgefordert Waren an Kunden senden und eine Rechnung beilegen. Das Landgericht Hildesheim urteilte nach einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes, dies sei eine "unzumutbare Belästigung".
(AFP)
Berlin. Versandhändler dürfen nicht unaufgefordert Waren an Kunden senden und eine Rechnung beilegen. Das Landgericht Hildesheim urteilte nach einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes, dies sei eine "unzumutbare Belästigung".
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