Ein Urteil des Bundesgerichtshofs erleichtert die Erhöhung von Mieten

Karlsruhe. Dank eines Urteils haben es Vermieter zukünftig leichter, Mieterhöhungen zu begründen. Vereinfachte Mietspiegel können selbst dann als Orientierung für Mieterhöhungen dienen, wenn sie nicht mit einem Sachverständigengutachten untermauert sind. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gestern entschieden.

Mit dem aktuellen Urteil, das vor allem die Bewohner kleinerer Gemeinden betrifft, wurde ein Mieter in Baden-Württemberg endgültig zur Zahlung der Erhöhung verurteilt. Sein Vermieter hatte den monatlichen Betrag für eine Wohnung in Backnang erhöht und sich dabei auf den Mietspiegel der Nachbargemeinde Schorndorf gestützt. Sowohl das Amtsgericht Backnang als auch das Landgericht Stuttgart sahen in dem Mietspiegel eine ausreichende Grundlage für die Mieterhöhung.

Das Amtsgericht hatte zudem durch einen Sachverständigen bestätigen lassen, dass die Kommunen Backnang und Schorndorf vergleichbar seien. Der Mieter wollte dagegen den einfachen Mietspiegel nicht anerkennen. Vielmehr müsse das Gericht einen qualifizierten Mietspiegel mit Gutachten eines Sachverständigen heranziehen, argumentierte er.

Der Mieter kann Einwände gegen den örtlichen Mietspiegel vorbringen

Die Revision des Mieters blieb vor dem BGH ohne Erfolg. Der Mietsenat des BGH räumte zwar ein, dass dem qualifizierten Mietspiegel mit wissenschaftlichem Gutachten höhere Beweiskraft zukomme. Der einfache Mietspiegel sei insofern erst einmal ein Indiz. Aber dieses Indiz müsste vom Mieter erschüttert werden, etwa durch Anzeichen, dass die an der Erstellung des Mietspiegels beteiligten Parteien die Sachkunde fehle. Das Gericht müsste den Einwänden dann nachgehen.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) sprach sich vor diesem Hintergrund für die Aufstellung von Mietspiegeln in allen größeren Gemeinden aus. "Mietspiegel sind zwar das beste, verlässlichste und transparenteste Begründungsmittel für Mietpreiserhöhungen innerhalb einer Gemeinde", sagte Verbandschef Lukas Siebenkotten. Werde indes auf Mietspiegel von Nachbargemeinden zurückgegriffen, gebe es "gewisse Unzulänglichkeiten". So liegt das durchschnittliche Mietpreisniveau in Schorndorf nach Siebenkottens Angaben um sieben bis acht Prozent über dem Niveau in Backnang.

Laut Siebenkotten existieren derzeit in 505 deutschen Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern Mietspiegel. Etwa zehn Prozent davon seien nach anerkannten wissenschaftlichen Gutachten erstellt worden.