Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat vielen Arbeitnehmern ihre Betriebsrente gesichert, wenn ihr Betrieb in der Insolvenz verkauft wird. Wie das Gericht entschied, geht das Bezugsrecht einer Direktversicherung nicht auf den Insolvenzverwalter über (Az.: 3 AZR 334/06). Dieser wollte im aktuellen Fall auf das angesparte Kapital zugreifen. Der Arbeitgeber existiere nicht mehr, das Arbeitsverhältnis sei daher beendet, argumentierte er. Wie das BAG entschied, gilt dies nicht, wenn der neue Eigentümer die Angestellten ungekündigt übernimmt.