München. Eine Reise mit Politikern ist steuerlich kein Freizeitvergnügen. Unternehmer, die in einer politischen Wirtschaftsdelegation mitreisen, können daher "im Regelfall" die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VIII R 32/07) hervor.