Karlsruhe. Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Privatfernsehgruppe ProSiebenSat.1 durch den Verlag Axel Springer im Jahr 2006 zu Recht untersagt. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gestern in letzter Instanz entschieden. Der Kartellsenat des BGH begründete sein Urteil damit, dass bei einer Fusion von Springer mit den Privatsendern die marktbeherrschende Stellung auf dem TV-Werbemarkt verstärkt worden wäre.