Brüssel. Die Europäische Union kommt Siemens im Scheidungsstreit mit dem französischen Atomkonzern Areva zu Hilfe. Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren eröffnet und nimmt den Vertrag über die Auflösung des gemeinsamen Joint Ventures Areva NP aus dem Jahr 2009 unter die Lupe, teilten die Wettbewerbshüter gestern mit. Umstritten ist eine Klausel des Vertrags, nach der Siemens beim Ausscheiden aus dem Gemeinschaftsunternehmen acht Jahre lang keine nukleare Kraftwerkstechnik verkaufen darf, sprich: Areva keine Konkurrenz machen könnte.

Siemens selbst hatte in Brüssel um Unterstützung gebeten. Auch die Kommission hat Zweifel, ob das nachträgliche Wettbewerbsverbot für den Münchner Technologiekonzern dem EU-Recht entspricht. "Eine Untersuchung ist erforderlich", teilte die Kommission mit - stichhaltige Beweise für einen Verstoß habe man aber noch nicht. Das Ergebnis könnte in etwa einem Jahr vorliegen. Sollte Brüssel das Verbot kippen, wäre der Weg für Siemens frei, um seine Nuklear- und Kraftwerkstechnik weltweit ohne Areva anzubieten und neue Partnerschaften einzugehen. So will der Konzern sich nach dem überraschenden Ausstieg bei dem Atom-Joint-Venture mit dem russischen Konzern Rosatom zusammentun. Allerdings verzögert sich dieses Projekt, weil Siemens sich zuerst mit Areva einigen muss.

2001 hatten Siemens und Areva mit dem deutsch-französischen Unternehmen Areva NP einen der weltgrößten Anbieter von Kerntechnik gegründet. Die Münchner wollten ihren Anteil von 34 Prozent aufstocken, doch Frankreichs Staatsspitze lehnte dies ab. Schließlich stieg Siemens aus, doch der Streit hielt an. Um sich über die Trennungsmodalitäten zu einigen, wurde ein Schiedsverfahren eröffnet. Knackpunkte sind nun die Abfindung und das Wettbewerbsverbot.