Brüssel. Wer mit einem Reisebus in Europa unterwegs ist, soll künftig mehr Rechte haben. Laut EU-Verordnung muss ein Busunternehmen einem Fahrgast Geld zurückzahlen, wenn der Bus stark verspätet ist oder die Fahrt ausfällt. Die Regelungen sollen vor allem auf Fernstrecken gelten - den innerstädtischen Busverkehr können die Staaten von der Regelung ausnehmen. Bei Unfällen werden die Unternehmen verpflichtet, Verletzte und Angehörige von Opfern angemessen zu entschädigen. Neue Busbahnhöfe müssen zudem behindertengerecht gebaut werden.
Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments stimmte gestern für einen Vorschlag, den die 27 EU-Staaten Ende 2009 beschlossen hatten. Das Plenum des Parlaments soll im Juli grünes Licht geben, danach können die Mitgliedstaaten die Verordnung in nationales Recht umsetzen.
(dpa/HA)