Karlsruhe. Der Prozess gegen den Gründer und früheren Chef der Mobilcom AG, Gerhard Schmid, muss neu aufgerollt werden. Der 57-Jährige hatte mit seiner Revision am Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg: Die Karlsruher Richter machten zahlreiche Lücken in dem Urteil des Landgerichts Kiel vom Januar 2009 aus. Aus ihrer Sicht haben die Kollegen in Schleswig-Holstein mit einer "falschen Sichtweise" geprüft, ob der einstige Börsenstar Vermögenswerte nach Liechtenstein beiseitegeschafft hat (Az.: 3 StR 314/09).

Schmid war wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Er soll 2002 Unternehmensanteile und Geld im Gesamtwert von 1,2 Millionen Euro nach Liechtenstein geschafft haben, um sie vor einer drohenden Pfändung in Sicherheit zu bringen. Der 57-Jährige und sein Verteidiger Marc Langrock zeigten sich "hocherfreut" über das BGH-Urteil. "Ein rechtsfehlerhaftes Urteil ist aufgehoben - jetzt beginnen wir neu", sagte Schmid. "Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen und war immer überzeugt, dass das Urteil nicht halten wird." Der Manager sieht sich einen wesentlichen Schritt weiter auf dem Weg zum Freispruch.

Ob es dazu auf Basis des BGH-Urteils im zweiten Anlauf in Kiel reicht, ist aber offen. Nach Ansicht der BGH-Richter ist der Vorwurf des "Beiseiteschaffens" keinesfalls erledigt. Nur die zugrunde liegenden Fakten müssten zunächst erneut geprüft werden. Entscheidend war aus Sicht der Karlsruher Richter, ob Vermögenswerte dem Insolvenzverfahren entzogen wurden. Das Kieler Landgericht müsse prüfen, ob ein Transfer nach Liechtenstein eine "wesentliche Erschwernis" für den Insolvenzverwalter dargestellt hätte, um auf das Geld zuzugreifen. Stattdessen hätten sich die Kieler Richter zu sehr darauf konzentriert, dass die Sachsen LB ihr Darlehen von 100 Millionen Euro zurückbekomme.