Karlsruhe. Der Strafprozess gegen den früheren MobilCom-Chef Gerhard Schmid wegen Bankrotts muss möglicherweise neu aufgerollt werden. Die Bundesanwaltschaft hat gestern vor dem Bundesgerichtshof (BGH) beantragt, das Urteil des Landgerichts Kiel vom 19. Januar 2009 aufzuheben und den Fall neu zu verhandeln. Die Verteidiger des früheren Vorstandsvorsitzenden forderten zwar Freispruch für den Angeklagten, erklärten sich aber auch mit einer Zurückverweisung des Falls einverstanden. Der 3. Strafsenat des BGH will sein Urteil in zwei Wochen verkünden (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 3 StR 314/09).

"Der Prozessverlauf ist erfreulich", sagte Schmids Anwalt Marc Langrock dem Abendblatt zu der Entscheidung. Allerdings sei nun auch noch immer nicht abzusehen, wann ein endgültiges Wort über ein etwaiges Vergehen Schmids gesprochen werde. "Schon der ursprüngliche Prozess hat ja eineinhalb Jahre gedauert", sagte Langrock.

Sowohl der BGH-Strafsenat als auch die Bundesanwaltschaft und die Verteidigung sprachen in der mündlichen Verhandlung gestern von Aufklärungsmängeln des Kieler Urteils. Unklar ist bisher, ob das Urteil deshalb aufgehoben werden müsse oder ob Freispruch erfolgen könne.

Gerhard Schmid, der damals Vorstandsvorsitzender von MobilCom war, hatte einen Kredit von 200 Millionen D-Mark bei der SachsenLB für den Bau eines Großprojekts aufgenommen. Als Pfand hatte er Aktien von MobilCom eingesetzt. Als der Aktienkurs von MobilCom dramatisch einbrach, forderte die SachsenLB Nachsicherungen, die der Angeklagte nicht lieferte. Die SachsenLB kündigte deshalb im März 2002 das Darlehen und verlangte per Gericht ihr Geld zurück.

In zeitlich engem Zusammenhang überwies der Angeklagte dann Geld auf sein Konto in Liechtenstein. Hauptstreitpunkt ist, ob darin ein strafbares Beiseiteschaffen von Vermögenswerten zu sehen ist. Dafür wäre ausschlaggebend, ob und in welchem Zeitraum der spätere Insolvenzverwalter Zugriff auf das Geld in Liechtenstein nehmen konnte. Das hat das Landgericht Kiel aber nicht geklärt.