Hamburg. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Prämiensparern gestärkt. Erstmals legten die obersten Bundesrichter gestern eine Basis für eine faire Berechnung von Zinsen fest. Künftig müssen Geldinstitute sich bei der Festlegung der Sätze für flexible Sparverträge an den monatlich von der Deutschen Bundesbank festgelegten Konditionen für langfristige Einlagen orientieren. Verbraucherschützer begrüßten das Urteil. Mit dem Richterspruch können Prämiensparer auf höhere Zinsen hoffen. Bislang legten zahlreiche Geldinstitute ihre Zinssätze nur zweimal im Jahr neu fest. "Undurchsichtige Referenzzinssätze, die sich aus mehreren Faktoren zusammensetzen, sind damit künftig ausgeschlossen", sagt die Hamburger Verbraucherschützerin Edda Castelló.