Hamburg. Die Urteile in zwei Schadenersatzprozessen wegen des Verkaufs von Lehman-Zertifikaten durch die Hamburger Sparkasse wurden erneut verschoben. Das Oberlandesgericht Hamburg wird die Entscheidung erst am 23. April um 10 Uhr im Saal 201 verkünden. Ursprünglich war der 14. April vorgesehen. Die Haspa war vom Landgericht Hamburg zu Schadenersatz verurteilt worden und hatte dagegen Berufung eingelegt. Nach Abendblatt-Informationen sind organisatorische Gründe für die Verschiebung des Termins verantwortlich. (HA)