Frankfurt. Der Bundesgerichtshof (BGH) stößt sich nicht an kurzfristigen Rabattaktionen im Einzelhandel. Der Wettbewerbssenat des Karlsruher Gerichts stufte einen Prospekt des Elektronikriesen Media Markt als unkritisch ein. Das Unternehmen warb mit einer Preissenkung nur für den Tag des Erscheinens. Es hatte die Mehrwertsteuererhöhung auf 19 von 16 Prozent Anfang 2007 zu einer Aktion genutzt und mit "nur heute Haushaltsgroßgeräte 19 Prozent billiger" geworben (Az.: I ZR 75/08).