Stuttgart. Daimler hat sich zum dritten Mal eine Rüge der Datenschützer eingefangen. Der Stuttgarter Autobauer habe mit seinen obligatorischen Bluttests für neu eingestellte Mitarbeiter gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, teilte das Innenministerium von Baden-Württemberg gestern mit. Ein Bußgeld muss Daimler allerdings nicht bezahlen. Das Unternehmen habe über Jahre hinweg in der Überzeugung gehandelt, im Einklang mit dem Arbeitsrecht zu stehen, begründete dies das Ministerium.

Daimler hatte die Bluttests und Einstellungsuntersuchungen unter anderem mit Arbeitsschutzmaßnahmen begründet. Nach Einschätzung der Datenschützer hingegen waren Blutproben und Fragebögen zum Teil nicht erforderlich und haben den Datenschutz nicht hinreichend berücksichtigt. Nachdem diese Praxis bundesweit für Schlagzeilen und Kritik gesorgt hatte, führte Daimler die Tests nur noch durch, wenn dies für den Arbeitsplatz zwingend notwendig war.