"Betteln und Hausieren verboten". Ein Schild mit dieser Aufschrift sollte früher die Bewohner eines Hauses vor Belästigung durch Personen schützen, die mit - vielleicht sogar windigen - Methoden an Geld kommen wollten. Heute zieht niemand mehr um die Häuser, sondern dreht Verbrauchern bei einem Telefongespräch teure Dinge an, die sie nicht haben wollten. Oder er verleitet sie zum Rückruf einer Nummer mit hohen Gebühren.

Gegen Telefonberatung ist nichts einzuwenden, wenn sie informativ ist. Aber wenn es nur um Abzockerei geht, muss der Gesetzgeber noch stärker vorgehen als bisher. Ein Verbot unerwünschter Werbeanrufe gibt es schon. Aber es fehlen Strafen, die so hoch sind, dass solche Belästigungen für die Abzocker nicht mehr lukrativ sind.

Auch die Verbraucher selbst sind in der Pflicht. Denn nur wenn sie die lästigen Anrufer melden, etwa der Verbraucherzentrale oder der Regulierungsbehörde, kann gegen diese vorgegangen werden.