Nicht nur Versicherungen bewahren vor den Kosten eines Rechtsstreits. Auch die Mitgliedschaft in den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) wie der IG Metall oder Ver.di bietet Rechtsschutz beim Streit mit dem Arbeitgeber. "Das ist ein handfestes Motiv für die Mitgliedschaft", sagt ein Sprecher der IG Metall. Die Kosten werden nach Prüfung des Falls durch den DGB-Rechtsschutz nicht nur für Prozesse vor dem Arbeitsgericht übernommen, sondern auch bei Auseinandersetzungen wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld oder bei Streit mit der Krankenkasse. Das ist im Mitgliedsbeitrag enthalten, der bei der IG Metall ein Prozent des Bruttoeinkommens beträgt.

Bei Streit mit dem Vermieter hilft der Mieterverein zu Hamburg. Die Mitgliedschaft kostet 69 Euro im Jahr plus einmalig 20 Euro Aufnahmegebühr. Die Leistungen werden von der Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes erbracht. "Die Rechtsberatung kann man sofort, also ohne Wartezeit, und auch rückwirkend, etwa für die vorliegende Nebenkostenabrechnung in Anspruch nehmen", sagt Eckhard Pahlke, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Bei Prozessen gilt eine dreimonatige Wartefrist und eine Selbstbeteiligung, falls das Verfahren verloren geht: zehn Prozent der Kosten, mindestens 100 Euro und höchstens 500 Euro. Die Mitgliedschaft im ADAC ersetzt keine Rechtsschutzversicherung. Als Mitglied kann man einmal im Jahr den kostenlosen Rat der ADAC-Juristen einholen. Für weitergehenden Rechtsbeistand ist eine zusätzliche Police notwendig, die für ein Auto 63,20 Euro kostet.